Netzwerk Ökumene

Konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland

„Sprecht mit dem Herrn und geht voran“

Diözese Rottenburg-Stuttgart:

„Sprecht mit dem Herrn und geht voran“

Netzwerk Ökumene begrüßt Gewissensfreiheit für konfessionsverbindende Ehepaare bei der Eucharistie

Die Gemeinschaft am Tisch des Herrn kann Ihre Gemeinschaft im Glauben als konfessionsverbindendes Paar vertiefen.“ Mit großer Freude nimmt Netzwerk Ökumene diesen Gedanken in einem Faltblatt an konfessionsverbindende Paare sowie einen Brief von Bischof Gebhard Fürst für die Seelsorger in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Kenntnis. Sie könnten für Deutschland und darüber hinaus eine Musterlösung für dieses ökumenische Thema sein. Die eindeutige Botschaft, dass die Teilnahme an der Eucharistie eine Gewissensfrage ist und die offene Einladung zum Gespräch darüber sind eine klare Position, die betroffenen Paaren hilft. Damit geht die Ökumene in der römisch-katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart sowie in weiteren Diözesen einen entscheidenden Schritt.

Ein besonders klares Zeichen gibt das Faltblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit dem Papstwort als Titel »Sprecht mit dem Herrn und geht voran« über konfessionsverbindende Ehepaare und ihre gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie. Es betont - ebenso wie der Begleitbrief für Seelsorger - die allein vor Gott verantwortete Gewissensentscheidung, insbesondere des evangelischen Partners in einer solchen Ehe. Die Betonung der Gemeinschaft in der Taufe und die Beschreibung dessen, was aus der Sicht des Bischofs beim Empfang der Kommunion wichtig ist, lässt Raum, um als evangelischer Christ diese Gemeinschaft annehmen zu können.

Bischof Fürst wünscht Gewissensentscheidungen

Wir freuen uns über die Aufforderung von Bischof Fürst an die Seelsorger mit Blick auf das Faltblatt: (Ich) „bitte Sie nachdrücklich, für die darin enthaltenen Möglichkeiten (Gespräch, Möglichkeit zum Kommunionempfang im Rahmen einer Gewissensentscheidung) zu werben.“ Und später: „Am Ende eines solchen Prozesses steht die Gewissensentscheidung der Partner einer konfessionsverbindenden Ehe, die in jedem Fall zu akzeptieren ist.“ Diese klare Aussage begrüßen wir ausdrücklich und danken dafür, dass „Netzwerk Ökumene – konfessionsverbindende Paar und Familien in Deutschland“ intensiv in den Dialog eingebunden wurde, der vor diesen Veröffentlichungen stand.

Leider keine bundesweite Lösung

Wir bestärken konfessionsverbindende Paare darin, Gesprächsangebote anzunehmen und eine eigene Gewissensentscheidung in Bezug auf die Abendmahlsgemeinschaft mit dem Ehepartner zu treffen, wo dies möglich ist. Zugleich ermutigen wir jene, die in anderen Diözesen leben, die Möglichkeit zur Gewissensentscheidung einzufordern: Auch hier wollen sich viele konfessionsverbindende Paare am Tisch des Herrn nicht länger scheiden lassen. Denn wir bedauern, dass dies noch nicht in ganz Deutschland möglich ist. Und wir bedauern den späten Zeitpunkt solcher Regelungen, nachdem obendrein durch nicht nachvollziehbare Rollenspiele in der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) viel ökumenisches Porzellan zerschlagen wurde.

Wir danken dem Vorsitzenden der DBK Reinhard Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, für sein großes Engagement und seine Konfliktbereitschaft in dieser Frage. Damit wurde ein Rahmen geschaffen, in dem zumindest eine Reihe deutscher Diözesen Regelungen veröffentlicht haben, die Wege für die Eucharistiegemeinschaft konfessionsverbindender Paare öffnen. Auch mit diesen Diözesen und ihren Bischöfen sehen wir uns dankbar verbunden, insbesondere mit Bischof Gerhard Feige als Vorsitzendem der Ökumenekommission der DBK. Eine Aufstellung der Bistümer, in denen die Orientierungshilfe umgesetzt wird, ist unter https://netzwerk-oekumene.de/de/eucharistie_regelungen zu finden.

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