Nach langem internen Tauziehen innerhalb der Deutschen Bischofskonferenz und mit der römischen Kurie hat der Ständige Rat der Bischofskonferenz am 26.06.2018 die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen - Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ veröffentlicht. Dabei wurde betont, dass „der Text als Orientierungshilfe in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe liegt“ (https://www.dbk.de/themen/oekumene/ - dort steht sowohl die Handreichung als auch weitere einschlägige Dokumente zum Download bereit)
Wie ist der Stand der Umsetzung in den einzelnen deutschen Diözesen? In der folgenden alphabetisch sortierten Liste sind alle Bistümer aufgeführt, in denen der Ortsbischof die Orientierungshilfe in Kraft gesetzt hat bzw. empfiehlt - achten Sie auf die zum Teil feinen Unterschiede in den Formulierungen.
Die Liste basiert überwiegend auf eigener Internetrecherche und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Hinweise auf die Umsetzung der Handreichung in einzelnen Bistümern nehmen wir gerne entgegen - schreiben Sie uns!
Wir hoffen natürlich, dass weitere Bischöfe die Orientierungshilfe empfehlen und die Liste damit weiter wächst!
„Bischof Dr. Helmut Dieser begrüßt Orientierungshilfe […] ‚Ich empfehle sie den Priestern, den Seelsorgerinnen und Seelsorgern meines Bistums sowie den Ehepaaren und allen Interessierten als Orientierungsrahmen, aus dem sie tiefe geistliche Unterscheidungshilfen gewinnen können.‘“
Quelle : http://oekumene.kibac.de/orientierungshilfe
Brief von Erzbischof Heiner Koch an die Seelsorger in seinem Bistum: "Wo Menschen in der dargelegten sakramentalen Kirchengemeinschaft durch ihre Taufe und durch die gegenseitige Spendung und den Empfang des Ehesakramentes in sakramentaler Gemeinschaft leben und sie von Sehnsucht und der inneren Notwendigkeit der sakramentalen Gemeinschaft in der Eucharistie trotz der gegbenen kirchlichen Spaltung stehen, bitte ich, diese Paare nicht aus der Kommuniongemeinschaft auszuschließen. [...] Ich vertraue Ihnen die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz [...] an und tue dies mit der Bitte, dies zur Grundlage unseres Handelns im Erzbistum Berlin in dieser so wichtigen Frage zu nehmen."
Im Amtsblatt des Bistums Dresden-Meißen schreibt Bischof Heinrich Timmerevers: "Die von der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitete Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“, vom 20. Februar 2018, ist im Bistum Dresden-Meißen ab sofort bei der pastoralen Begleitung konfessionsverbindender Ehen hinsichtlich einer Entscheidungsfindung zur gemeinsamen Teilnahme an der Heiligen Eucharistie zu berücksichtigen."
Quelle: https://www.bistum-dresden-meissen.de/upload/amtsblaetter/2018_Heft_11_KA_102-121.pdf
Erklärung von Bischof Neymeyr: „Die Überlegungen der Deutschen Bischofskonferenz zum Kommunionempfang evangelischer Christen, die in konfessionsverbindender Ehe leben, habe ich bereits in den diözesanen Gremien und in den Priesterwerkwochen vorgestellt und möchte sie nun auch allen Paaren in konfessionsverbindender Ehe sowie allen Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Bistum Erfurt in der von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Fassung zur Kenntnis bringen. Als Mitglied der Ökumenekommission der Deutschen Bischofskonferenz habe ich an dieser Orientierungshilfe mitgearbeitet und empfehle sie allen Betroffenen im Bistum Erfurt.
Ich möchte unterstreichen, dass evangelische Christen in einer konfessionsverbindenden Ehe, die wissentlich und willentlich eine Ehe nach katholischem Verständnis geschlossen haben und damit ein katholisches Sakrament nicht nur empfangen, sondern auch gespendet haben, in einer partiell verwirklichten Form der Gemeinschaft mit der katholischen Kirche leben. Es ist Aufgabe der theologischen Wissenschaft, diese Form der Kirchengemeinschaft ekklesiologisch und im Anschluss daran kanonistisch zu fassen.“
"In einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Ruhrbistums hat Bischof Overbeck am Donnerstag darum gebeten, künftig die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ anzuwenden."
Der Freiburger Erzbischof Stephan Burger begrüßt die jüngste Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zur pastoralen Handreichung, die das Thema der gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie in konfessionsverbindenden Ehen behandelt.
„Ich bin sehr dankbar für diese Erklärung, weil sie das grundlegende pastorale Anliegen noch einmal klar benennt, ohne dabei die kirchenrechtliche und dogmatische Komponente ausser acht zu lassen“, so der Freiburger Erzbischof. „Denn es geht uns um die ganz konkrete Hilfe im Einzelfall, also um Seelsorge im eigentlichen Sinn und damit gerade nicht um einen Sonderweg innerhalb der Weltkirche“, so der Erzbischof weiter. Zudem betone die Erklärung auch die Bedeutung des ökumenischen Miteinanders, so Erzbischof Burger, das für die Zukunft von Kirche und Gesellschaft unverzichtbar sei.
Quelle : https://www.bistum-freiburg.de/html/aktuell/aktuell_aktuell_u.html ?&artikel=97175&m=19718&stichwort_aktuell=
Ergänzung: Die Handreichung und der dazugehörige Beschluss wird im Direktorium 2019 explizit aufgeführt - http://www.bistum-freiburg.de/html/media/dl.html?i=791421)
Erzbischof Stefan Heße hat den Seelsorgern im Erzbistum Hamburg die Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“ empfohlen. „Ich persönlich sehe in dem dort angedeuteten Weg eine Möglichkeit, wie es zu einem verantworteten Sakramentenempfang im Einzelfall kommen kann“, heißt es in einem Schreiben des Erzbischofs. „Ich möchte Ihnen die Orientierungshilfe für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare sehr ans Herz legen“, so Heße weiter.
Er erlebe, dass das Thema für viele Menschen im Erzbistum Hamburg von großer Relevanz sei. „Die Diskussionen zeigen, wie wertvoll uns die Eucharistie ist“, schreibt der Erzbischof. Umso mehr freue er sich, „wenn konfessionsverbindenden Ehepaaren die Teilnahme an der Eucharistie, diese intensive Begegnung mit Christus, so wichtig ist“.
Quelle : https://www.erzbistum-hamburg.de/Kommunionempfang_Erzbischof-Hesse-empfiehlt-Orientierungshilfe-
Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ schreibt im Kirchlichen Anzeiger Nr. 1/2019: "Ich empfehle die jetzt Orientierungshilfe genannte Handreichung im Bistum Hildesheim für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen."
In einem Begleitbrief an die Seelsorgerinnen und Seelsorger seines Bistums schreibt er: "Der Heilige Vater hat seinerseits darauf hingewiesen, dass das kirchliche Recht jedem Diözesanbischof die Empfehlung gibt, in der Frage der konfessionsverbindenden Ehen und ihrer gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie einen Weg zu weisen. Ich bitte Sie, liebe Priester und Diakone, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst sich in Ihrer gemeindlichen Praxis nun an der Orientierungshilfe auszurichten und sie auch den Ihnen anvertrauten Gläubigen nahezubringen."
„Bischof Dr. Georg Bätzing lädt die Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum Limburg ein, mit der neuen Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ zu arbeiten. „Es ist gut, dass es die Orientierungshilfe gibt. Sie will evangelischen Partnern in konfessionsverbindenden Ehen Orientierung geben, die sich in ihrem Gewissen dazu entscheiden, die heilige Kommunion zu empfangen. Dazu bietet der Text zahlreiche Anregungen für ein vertieftes Verständnis der Eucharistie in katholischer Sicht“, so Bätzing. Die Orientierungshilfe gebe den Gläubigen die nötige Klarheit und den Seelsorgerinnen und Seelsorgern wertvolle Hinweise für die Begleitung. Darum begrüße er diesen Text und habe beim Treffen der Bischöfe für die Veröffentlichung gestimmt. Die Seelsorger und die Gläubigen sollen wissen können, was der Bischof für diese konkreten Einzelfälle empfiehlt. […]Da einige Inhalte des Dokuments innerhalb der Gesamtkirche noch weiter diskutiert werden sollen, wird der Bischof die Orientierungshilfe zum jetzigen Zeitpunkt nicht verbindlich verordnen und auch nicht im Amtsblatt der Diözese veröffentlichen. Entscheidend vielmehr sind das persönliche Gespräch, die inhaltliche Auseinandersetzung und die Nähe zu den Menschen. „Wenn sich konfessionsverbundene Paare an mich wenden, die auf Hindernisse stoßen, werde ich ihnen helfen, ihre Gewissensentscheidung umzusetzen“, sagte der Bischof.“
Quelle : https://bistumlimburg.de/beitrag/gut-dass-es-die-orientierungshilfe-gibt/
In einem Schreiben an die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Bistums Magdeburg hat Bischof Dr. Gerhard Feige die Anwendung der Orientierungshilfe „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ empfohlen. „Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen im Bistum Magdeburg auf der Grundlage der jetzt Orientierungshilfe genannten Handreichung wahrgenommen wird“, so der Bischof.
Ergänzung: Bischof Feige hat seinem Willen besonderen Nachdruck verliehen, indem er sie im Amtsblatt seines Bistums auf die Orientierungshilfe veröffentlicht und somit auch kirchenrechtlich für sein Bistum verbindlich macht: „Ich weise darauf hin, dass die jetzt Orientierungshilfe genannte Handreichung im Bistum Magdeburg für die seelsorgliche Begleitung konfessionsverbindender Ehen zu beachten ist.“
Quelle : https://www.bistum-magdeburg.de/aktuelles-termine/amtsblatt/2018/amtsblatt-2018-08.html
Nachdem Bischof Peter Kohlgraf im März 2019 zu zwei regionalen Gesprächstagen über die Orientierungshilfe eingeladen hatte, hat er im weiteren Verlauf des Jahres 2019 in Briefform einen Flyer zum Thema Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie veröffentlicht. Darin schreibt er "Für das Bistum Mainz empfehle ich die Orientierungshilfe zur Anwendung und zur Grundlage seelsorglicher Begleitung." Gleichzeitig betont er die Bedeutung des zu führenden seelsorglichen Gesprächs, fordert seine Seelsorger auf, sich diesen Gesprächen ernsthaft zu öffnen und stellt abschließend - gerichtet an die konfessionsverbindenden Paare klar: "Es geht um Ihre Gewissensentscheidung, die nur Sie allein nach einer gründlichen Reflexion treffen können." Im Falle einer positiven Entscheidung "sind Sie herzlich eingeladen, die heilige Kommunion in den Kirchen unseres Bistums zu empfangen."
Kardinal Reinhard Marx hat die Orientierungshilfe bereits im Juli 2018 in einem persönlichen Schreiben den Priestern, Diakonen und pastoralen Mitarbeiter/inne/n des Erzbistums München und Freising ans Herz gelegt. Gleichzeitig hat er sie darin gebeten, den Text zur seelsorglichen Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare zu nutzen und dabei deren Gewissensentscheidung zu fördern und zu respektieren.
In einem Begleitschreiben zur Orientierungshilfe an die Seelsorgerinnen und Seelsorger seines Bistums schreibt Bischof Dr. Felix Genn: "Wir haben als Seelsorger nicht das Recht, jemandem die Zulassung zur Eucharistie zu erlauben beziehungsweise zu verbieten. Es ist unvereinbar, die heilige Kommunion strikt zu verweigern, vor allem im Augenblick des Empfangs selbst, da der Ort der Kommunionausteilung nicht zu einem Ort einer theologischen oder persönlichen Diskussion werden kann. [...] Es ist nicht meine Aufgabe, diese Orientierungshilfe „in Kraft zu setzen“, weil es sich in keiner Weise um einen Rechtstext handelt. Aber durch die Veröffentlichung möchte ich noch einmal unterstreichen und zeigen, dass ich von Anfang an hinter diesem Text gestanden habe und auch weiterhin zu ihm stehe. So überlasse ich diese Orientierungshilfe im oben beschriebenen Sinn der Verantwortung der einzelnen Seelsorgerinnen und Seelsorger für die jeweiligen Situationen."
Im Oktober 2019 hat Bischof Bode eine Broschüre zum Thema veröffentlicht, in dem er sich auch persönlich an die konfessionsverbindenden Paare wendet: "Als Bischof von Osnabrück liegen mir die konfessionsverbindenden Ehen am Herzen. Deshalb möchte ich Ihnen auf der Grundlage dieser Orientierungshilfe offiziell die Gemeinschaft am Tisch des Herrn ermöglichen, wenn Sie in Ihrem Gewissen zu dieser Entscheidung kommen. [...] Mir liegt daran, dass Sie als konfessionsverbindendes (zukünftiges) Ehepaar mit uns im Austausch sind. Wir schätzen, wenn Sie diese Gewissensentscheidung bereits getroffen haben. Wir schätzen, wenn Sie Fragen haben. Ich lade Sie in jedem Fall herzlich ein zu einem Gespräch mit einem Geistlichen, einem/r pastoralen Mitarbeiter*in, einem/r Seelsorger*in Ihres Vertrauens."
Gläubigen, die in einer konfessionsverbindenden Ehe lebten, solle ein Weg pastoraler Begleitung offenstehen, "auf dem im Einzelfall ein Kommunionempfang möglich werden kann", sagte Becker laut Zeitung. Er habe in der jüngsten Sitzung des Priesterrats seine Einordnung vorgetragen und die Erwartung formuliert, "dass sich alle Seelsorger im Erzbistum Paderborn mit der Orientierungshilfe intensiv vertraut machen und entsprechend seelsorglich verantwortbar handeln".
„Mit diesem Schreiben übersende ich Ihnen den Flyer zur Information von konfessionsverbindenden Ehepaaren und bitte Sie nachdrücklich, für die darin enthaltetenen Möglichkeiten (Grespräch, Möglichkeit zum Kommunionempfang im Rahmen einer Gewissensentscheidung zu werben. Als Bischof ist es mir ein großes Anliegen, dass die Verunsicherungen und auch Verwundungen, die durch die Auseinandersetzungen um die Handreichung nicht nur, aber zuerst bei den Partnern in konfessionsverbindenden Ehen entstanden sind, nicht durch weitere Unsicherheiten noch vergrößert werden.“
Quelle: Schreiben von Bischof Fürst an die Mitarbeiter in der Pastoral im Bistum Rottenburg-Stuttgart (https://ha-vii.drs.de/fileadmin/user_files/134/Dokumente/Oekumene/anschreiben_bischof.pdf)
Der im Brief erwähnte Flyer ist unter https://ha-vii.drs.de/fileadmin/user_files/134/Dokumente/Oekumene/Folder_Eucharistie_Konfession_1909_a.pdf abrufbar.
Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann hat die von der Deutschen Bischofskonferenz veröffentlichte Orientierungshilfe zur Begleitung konfessionsverbindender Ehen sehr schnell für das Bistum Speyer übernommen. In einem Schreiben an die Priester, Diakone und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums Speyer erklärt Bischof Wiesemann nicht einmal zwei Wochen nach dem DBK-Beschluss: „Ich habe mich für die Erstellung dieser Hilfe eingesetzt und dem Text bei der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischöfe zugestimmt. Diese pastorale Hilfe lege ich Ihnen hiermit ans Herz. Ich bitte Sie, dass sie als verbindliche Orientierung für die seelsorgerliche Begleitung konfessionsverbindender Ehepaare im Bistum Speyer Beachtung findet.“
Der genannte Brief und die Orientierungshilfe sind auch im Amtsblatt des Bistums veröffentlicht und damit bindend (https://www.bistum-speyer.de/fileadmin/user_upload/1-0-0/Zentralstelle_und_Leitung/Downloads/OVB/2018/OVB_2018_05.pdf).
Begleitbrief von Bischof Stephan Ackermann an die Seelsorgerinnen und Seelsorger in seinem Bistum zur Orientierungshilfe der DBK, veröffentlicht im Amtsblatt von April 2019:
"Ich selbst halte den Text für eine abgewogene und deshalb gute Orientierungshilfe sowohl für diejenigen, die in der Pastoral Verantwortung tragen, aber auch für Gläubige, die sich in der Situation einer konfessionsverschiedenen Ehe befinden und denen die Frage der Teilnahme des evangelischen Partners an der Eucharistie ein ernsthaftes Anliegen ist. Daher befürworte ich den Text und empfehle ihn zur Anwendung. [...]
Vor diesem Hintergrund wollte ich Sie im vergangenen Jahr auf das Dokument weder bloß hinweisen, noch es kommentarlos als Anweisung in Kraft setzen. Stattdessen habe ich den Text zunächst in den Gremien auf Bistumsebene, d. h. dem Pastoralrat, dem Priesterrat, in der Leitungskonferenz des Generalvikariates sowie in der Ökumenekommission zur Beratung gestellt, um auf diese Weise Resonanz und Hinweise für den Umgang mit der Orientierungshilfe zu erbitten. Im Ergebnis möchte ich Ihnen nun persönlich die Orientierungshilfe an die Hand geben mit der klaren Bitte, in den Situationen, auf die die Orientierungshilfe zielt, entsprechend zu beraten und zu handeln. [...]
Schließlich sollen die betroffenen Eheleute wissen, dass dann, wenn ein evangelischer Ehepartner oder eine evangelische Ehepartnerin in einer konfessionsverbindenden Ehe nach reiflicher Überlegung und im Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie zur Kommunion hinzutritt, dies von der katholischen Kirche nicht bloß zähneknirschend toleriert, sondern von ihrem Segen begleitet wird (vgl. Nr. 18), ja für sie ein „Grund zur Freude“ ist (Nr. 58)."
Im selben Amtsblatt des Bistums ist auch die Orientierungshilfe der DBK veröffentlicht.
Bischof Dr. Franz Jung will die Handreichung zunächst mit den diözesanen Gremien diskutieren. Kurz nach ihrer Veröffentlichung hat er allerdings ein deutliches (und öffentlichkeitswirksames Zeichen gesetzt:
„Bischof Dr. Franz Jung hat konfessionsverbindenden Ehepaaren für die Pontifikalgottesdienste im Kiliansdom an den beiden Tagen der Ehejubilare, 5. und 6. Juli, die Einladung zur Eucharistie ausgesprochen. „Diese gelebte Treue in der Hauskirche der Ehe wollen die deutschen Bischöfe gerade auch in konfessionsverbindenden Ehen noch einmal besonders gewürdigt wissen“, sagte er am Donnerstag, 5. Juli, in seiner Predigt beim ersten von insgesamt vier Gottesdiensten für die Ehejubilare des Jahres 2018. […] Für heute aber, den Tag der Ehejubiläen, möchte ich für konfessionsverbindende Ehen, in denen die beiden Partner einander so lange die Treue gehalten haben, die Einladung zur Eucharistie aussprechen“, sagte er im Kiliansdom.“
Quelle: https://pow.bistum-wuerzburg.de/aktuelle-meldungen/detailansicht/ansicht/gelebte-treue-wuerdigen/
Von den Bischöfen folgender Bistümer haben wir bisher keine einschlägigen Äußerungen zur Orientierungshilfe gefunden: Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Fulda, Görlitz, Passau, Regensburg.
Sieben Diözesanbischöfe hatten sich sich während der Diskussion in der Bischofskonferenz ablehnend zur Orientierungshilfe geäußert und den kritischen Brief nach Rom geschickt. Nach dem Juni-Beschluss des Ständigen Rates der Bischofskonferenz haben wir nur einen der sieben gefunden, der die ablehnende Haltung noch einmal explizit äußert und auch begründet: Kardinal Woelki aus dem Erzbistum Köln - siehe zum Beispiel seine ausführliche ablehnende Stellungnahme gegenüber dem Kölner Diözesanpastoralrat am 16.11.2018 (https://kommunikation.erzbistum-koeln.de/index.php/s/4zTjpAkaji42zGG).
Ein anderer der sieben Bischöfe, Erzbischof Ludwig Schick aus Bamberg, äußerte sich ambivalent: Einserseits weist auch er auf die Gewissensentscheidung hin: "Die Seelsorger sollen auf die konkrete Situation eines jeden einzelnen Christen sensibel eingehen und sie zu einer persönlichen Gewissensentscheidung für oder auch gegen den Empfang der heiligen Kommunion befähigen." Einschränkend aber heißt es: "Voraussetzung für die Gewissensentscheidung ist, dass jeder Gläubige um die einzigartige Bedeutung der Eucharistiefeier und speziell des Empfangs der heiligen Kommunion weiß. Dazu gehört, dass er sowohl eine persönliche (Lebens-) Gemeinschaft mit Jesus Christus pflegt, das Glaubensbekenntnis bejaht, die sieben Sakramente anerkennt und der Struktur der Kirche mit Papst, Bischöfen und Priestern zustimmt." (https://medien.kirche-bamberg.de/pressemitteilungen/erzbischof-ludwig-schick-zur-frage-der-kommunion-fuer-konfessionsverschiedene-ehepaare/0c5dc940-ac11-4d06-a41f-8bd287cb3956?mode=detail)