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Konfessionsverbindende Paare und Familien in Deutschland

Ingeborg und Dietmar Riedhoff

Gelebte konfessionsverbindende Ehe
 
Steckbrief (Stand 30.06.2004)
Ehefrau 61 Jahre evangelisch (uniert)
Ehemann 65 Jahre römisch katholisch
Eheschließung Januar 1967
Tochter 36 Jahre alt, evangelisch
Sohn 33 Jahre alt, evangelisch
 
Von Anfang an besuchen wir die Sonntagsgottesdienste nur gemeinsam, aber regelmäßig. wobei wir zwischen den beiden Konfessionen abwechseln. Bei der Wahl der Taufe unserer Kinder kamen uns die restriktiven Haltungen beider Konfessionen genauso in die Quere wie die Strukturen in der Familie der Ehefrau. Die Ehefrau, eine sehr engagierte Lehrerin mit Wahlfach Theologie (Examensarbeit: „Zum Verständnis des kirchlichen Amtes in kontroverstheologischer Sicht“) hätte bei einer katholischen Kindertaufe ihre Fakultas verloren, d.h. sie hätte ihr Lieblingsfach „Religion“ nicht mehr unterrichten dürfen. Dem Ehemann drohte andernfalls bei evangelischer Taufe die Exkommunikation (eine Dispens von der katholischen Taufe durch den Ortsbischof war 1967 noch nicht möglich!).
 
Die familiären Voraussetzungen konnten dazu kaum extremer sein: Der Vater der Ehefrau war Kirchenvorsteher und Synodaler. Die Familie des Ehemanns zog nach dem frühen Tod des Vaters zu dem Bruder der Mutter, einem katholischen Pfarrer. So hat also „die evangelische Ehefrau ins katholische Pfarrhaus eingeheiratet“ haben wir ab und zu mit Schmunzeln geäußert. Die Zeit bis zu unserer Entscheidung, in welcher Konfession unser erstes Kind getauft werden sollte, war für die Ehefrau schon Jahre vor der Eheschließung eine sehr schwere Zeit.
 
Als einzige Lösung aus diesem Krallen der Konfessionen und der Familie – wenn wir nicht beiden Konfessionen den Rücken zukehren wollten -- sahen wir eine Dispens der katholischen Kindererziehung, die aber zu diesem Zeitpunkt nur von Rom erteilt werden konnte (zwei Jahre danach konnte der Ortsbischof Dispens erteilen!). Bei der katholischen Trauung haben wir bei den Kautelen (Versprechen, die Glaubensausübung des Partners/der Partnerin nicht zu behindern und die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen) den Part für die Kinder -- in Absprache mit Bischof Bolte, Fulda -- nicht unterschrieben, sondern auf das zu erwartende Ergebnis unserer Eingabe nach Rom (die über das Bistum Fulda lief) abgehoben.
 
Nun waren wir also mit dieser offenen Frage getraut worden. Die Antwort aus Rom war dann sehr enttäuschend: „..., alles daran setzen, dass die gesamte Nachkommenschaft ... katholisch...“. Da hatte die katholische Kirche aber nicht mit unserer Harnäckigkeit gerechnet. Die erste Dienststelle der Ehefrau lag im Bistum Limburg. Über dieses Bistum, nach einem Gespräch mit Bischof Kempf, ging unser zweiter Versuch mit prägnanterer Formulierung nach Rom. Inzwischen waren die Ergebnisse des Zweiten Vatikanischen Konzils schon mehr rezipiert. Das merkten wir an der Antwort, die neben der Verpflichtung zur katholischen Kindererziehung auch die Gewissensentscheidung des Ehemanns als möglichen Weg benannte. Nun hatten wir eine Lösung, ohne von einer Konfession „verbannt“ zu werden.
Ökumene ist unser Thema. In der neu gegründeten ACK Bensheim/ Bergstraße (Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen) hat der Ehemann den temporären Vorsitz (roulierender Vorsitz im dreiköpfigen Vorstand) übernommen, freut sich über die neuen Impulse der Freikirchen und versucht das „Menscheln“ auf ein erträgliches Maß zu dämpfen.
 
Was uns wesentlich weitergeholfen hat, ist in unserer folgenden Leserzuschrift enthalten.
Leserzuschrift an CIG (Christ in der Gegenwart, Verlag Herder): Wege zu Eucharistischen Gastfreundschaft
 
Mit Freude lese ich schon die sechste Folge zu diesem Thema, dessen Erörterung vieles von dem wieder ins Gedächtnis ruft, was meine Frau und ich in den mehr als dreißig Jahren als Betroffene in einer „Mischehe“ erlebt haben.
 
Das ging anfangs von der „Verheißung“ des Franziskanerpaters vom Frauenberg in Fulda, dass meine sensible Frau die Spannung auf Dauer nicht aushalten könne und in der Schizophrenie enden würde bis - vor einiger Zeit - hin zum vorsichtigen Mut machen eines Pfarrers hier an der Bergstraße. Dazwischen viele Gespräche (besonders über Realpräsenz und Opfercharakter), manche Ängste und Skrupel: Werden wir den anderen zum Ärgernis, wenn wir zusammen zur Kommunion gehen? Machen wir uns der „Gesetzesübertretung“ schuldig? Müssen wir uns nicht als Diebe fühlen, die sich holen, was nicht erlaubt ist? Und auf der anderen Seite lädt die evangelische Kirche alle, auch die katholischen Christen zur Teilnahme am Abendmahl ein.
 
Von Anfang an gingen wir gemeinsam in die Gottesdienste und wechselten zwischen den Konfessionen ab. Außerhalb der eigenen Gemeinden hatten wir die Hoffnung, kein Ärgernis zu erregen, aber in den eigenen Gemeinden trauten wir uns nicht, gemeinsam zur Kommunion zu gehen. Wie sollten wir uns verhalten? Der „Gast“ bleibt sitzen und der andere geht zur Kommunion und nimmt den „Gast geistig in Liebe mit“? Oder keiner geht aus Liebe und Solidarität zum anderen? Das schmerzt. Dabei geht es ja nicht um einen Einzelfall, sondern um eine Dauersituation.
 
Später engagierten wir uns stärker in unseren Gemeinden: Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und Ökumeneausschüsse. Wir fühlen uns inzwischen in der eigenen Gemeinde beheimatet und in der anderen wohl.
 
Einen wesentlichen Impuls verdanken wir dem in dieser Artikelreihe (Folge 5) bereits erwähnten Dogmatikprofessor Peter Neuner. In seinem Aufsatz „Ein katholischer Vorschlag zur Eucharistiegemeinschaft („Stimmen der Zeit“, Juli-Heft 1993 S. 443 ff) spricht er von der möglichen Praxis der konfessionsverbindenden Ehe. „Wenn konfessions-verschiedene Eheleute über lange Zeit miteinander beten, die Schrift lesen, auf das Wort Gottes hören ....., wenn sie im Sakrament der Taufe, im Wort und in der Diakonie gemeinsam ihre christliche Existenz vollziehen, ...... bekommen (sie) eine Anbindung auch an die jeweils andere Kirche, die ..... für die Gemeinschaft im Herrenmahl nicht unbeachtet bleiben darf. (S. 447). Das zweite Vatikanische Konzil hat die altkirchliche Lehre von der Sakramentalität der Kirche wieder entdeckt.....In diesem Kontext erscheint dann Ehe und Familie als „Hauskirche“, als die kleinste Zelle von Kirche...... Auch die konfessionsverschiedene Ehe ist Sakrament und darum Hauskirche. ... Die konfessionsverschiedene Ehe vollzieht eben Kirche, nicht Kirchenspaltung, und für Kirche ist nach katholischer Überzeugung Eucharistie unverzichtbar. ... Durch eine christlich gelebte konfessionsverschiedenen Ehe kommen beide Eheleute jeweils in eine geistliche Gemeinschaft mit der Kirche ihres Partners, die den Ausschluss vom Herrenmahl als nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lässt.“ (S. 448) -- Zitat Ende --
Diese partielle Kirchengemeinschaft auf sakramentaler Basis ist uns eine große Hilfe und wir freuen uns darüber, zu den ersten Zellen der Einheit zu gehören.